Schüleraustausch USA und weltweit: 10 wichtige Punkte zu Gesundheit und Krankenversicherung im Ausland

Die Gesundheit ist auch im Auslandsjahr wichtig. Gute Vorbereitung und Versicherung helfen

Schüleraustausch: Die Gesundheit ist wichtig

Das Auslandsjahr USA und weltweit: Gesundheit und Versicherung

Ein Schüleraustausch oder ein anderer längerer Auslandsaufenthalt bedarf einer guten Planung, damit der Auslandstrip ein Erfolg wird. Nach der Entscheidung über Reisezweck, Aufenthaltsdauer und Ziel geht die Vorbereitung erst richtig los. Dazu empfiehlt sich zu prüfen, wie es mit der ärztlichen Versorgung im Zielland aussieht und welche Versicherung im Fall der Fälle helfen kann. Eine der wichtigsten Fragen lautet regemäßig: „Wenn ich Deutschland verlasse, bin ich dann noch versichert?“ Besonders wichtig ist natürlich die Krankenversicherung. Jörg Schumacher von der HanseMerkur Reiseversicherung hat hier das Wichtigste zusammen gefasst:

1 Der Schutz der deutschen Krankenversicherung gilt nur in Deutschland

Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Krankenversicherung mit dem Verlassen der Heimat.

2 Krankenversicherung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen

Bin ich gesetzlich krankenversichert, egal ob selbst oder über die Eltern, und reise ich in ein Land mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann genieße ich Versicherungsschutz auch im Reiseland. Ob ein Versicherungsabkommen besteht, kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung klären. Für Leistungen im Ausland bezahlt die Krankenkasse im gleichen Umfang, wie du sie auch hier in Deutschland bekommen hättest.

3 Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt nicht alle Kosten im Ausland

Ein Rücktransport im Falle einer schweren Erkrankung musst du in jedem Fall selbst bezahlen. Eine gesetzliche Krankenversicherung darf hierfür keine Leistungen erbringen. Aber auch bei den normalen medizinischen Leistungen kann es dir passieren, dass du Eigenkosten hast, weil Ärzte oder Krankenhäuser Leistungen abrechnen, die deine gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt.

4 Mit privater Krankenversicherung in den Schüleraustausch

Für privat Krankenversicherte verhält es sich etwas anders. Hier werden in der Regel in den ersten vier Wochen des Auslandsaufenthaltes die gleichen Leistungen wie zu Hause bezahlt. Danach erhältst du meist einen Anteil (z.B. 40 % der Behandlungskosten) erstattet. Dies ist abhängig von deinen Tarif. Bei einem privaten Krankenversicherer kannst du durch die Zahlung eines Zuschlages die Leistungen wieder auf 100 % des Tarifes erhöhen oder aber du lässt deinen Vertrag für die Zeit des Auslandsaufenthaltes auf „Anwartschaft“ setzen. In diesem Fall zahlst du einen niedrigen Beitrag, bleibst versichert, bekommst aber keine Leistungen. Für diesen Zeitraum schließt du dann eine spezielle Reise-Krankenversicherung ab.

5 Für den Schüleraustausch ist eine gute Krankenversicherung nötig

Behandlungskosten im Ausland sind oft um ein Vielfaches höher als in der Heimat. So sind diese z.B. in den USA ca. 10-mal höher als bei uns. Eine stationäre Krankenhausbehandlung wegen eines einfachen Beinbruchs kann durchaus 40.000 US Dollar erreichen. In Deutschland liegen diese Kosten im Durchschnitt bei 4.000 EUR.

6 Der weltweite Notrufservice der Krankenversicherung für den Schüleraustausch

Ein weltweiter Notrufservice, der rund um die Uhr ansprechbar ist, sollte in jedem Fall enthalten sein. Daneben gehören eine Möglichkeit der direkten Zahlung an Ärzte und Krankenhäuser durch den Versicherer zu guten Serviceleistungen. Die angebotenen Tarife sollten auch keine Deckelung von Höchstleistungen enthalten. Im Bereich der Reise-Krankenversicherung gilt die medizinische Notwendigkeit einer Leistung als oberste Kostengrenze.

7 Für den Schüleraustausch muss die Krankenversicherung vollständig sein

Bereits bestehende Versicherungen, die du oder deine Eltern bereits z. B. über eine Kreditkarte haben, sind für langfristige Auslandsaufenthalte nicht geeignet. Hier gibt es meist eine zeitliche Begrenzung. Auch eine Verlängerung derartiger Versicherungen ist nicht möglich, weil laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen immer die gesamte Reisedauer versichert werden muss. Hältst du das nicht ein, läufst du Gefahr, dass dein Versicherungsschutz ungültig ist.

8 Schüleraustausch und behandlungsbedürftige Erkrankungen

Wenn du bereits an Erkrankungen leidest, die einer laufenden Überwachung bzw. Behandlung bedürfen, musst du unbedingt deinen Hausarzt aufsuchen und mit ihm deine Pläne besprechen. Vor allem solltest du deinen Gesundheitszustand objektiv beurteilen lassen.

Sind laufend Medikamente nötig, dann kläre bitte mit dem Arzt ab, wie du an diese gelangst und wie hoch die Kosten sind und wer sie trägt. In der Regel wirst du die Medikamente für den gesamten Auslandsaufenthalt noch über deine Krankenversicherung in Deutschland beziehen müssen. Deine Reiseversicherung wird dafür auf keinen Fall aufkommen: Du kannst von dort ja nur Leistungen für akute, vor Reisebeginn noch nicht bestehende Erkrankungen erhalten. Außerdem ist zu klären, ob du die benötigten Arzneimittel in dein Reiseland einführen darfst. Bei der Klärung können dir die Apotheke und der Zoll weiter helfen.

9 Vor dem Auslandsjahr in jedem Falle zum Zahnarzt gehen

Eine zahnärztliche Untersuchung solltest du vor Reisebeginn durchführen lassen, weil die zahnärztliche Behandlung im Ausland sehr unterschiedlich sein kann und Reise-Krankenversicherungen für zahnärztliche Leistungen nur eingeschränkt bezahlen.

10 Empfehlung: Die Reise-Krankenversicherung für den Schüleraustausch

Du bekommst Versicherungsschutz für akut auftretende Erkrankungen und Unfallfolgen. Die Leistungen werden, je nach Tarif, immer voll bezahlt und auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ist versichert. Als Beispiel findest du ein Angebot auf dem SchülerAustausch-Portal