Die Finanzierung ist oft die größte Hürde auf dem Weg zum Schüleraustausch. Daher solltest du alle Finanzierungshilfen prüfen und dich darum bewerben. Ein wichtiger Baustein der Finanzierung kann das Schüler-BAföG sein.
Das Auslands-BAföG für Schüler ist eine Finanzierungsmöglichkeit mit ganz besonderen Bedingungen. Hier erläutern wir dir, wie die Fördersumme für dich ermittelt wird. Einen Überblick zu den weiteren Voraussetzungen des Auslands-BAföG findest du in diesem Blog-Beitrag. Dein Förderbetrag ergibt sich aus folgenden Punkten:
Der Bedarf im Sinne des BAföG für den Auslandsaufenthalt von Schülerinnen und Schülern
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf). Für Schüler innen und Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, beträgt der anerkannte Bedarf derzeit monatlich bis zu 666 Euro.
Reisekosten ins Gastland
Beim Schüleraustausch spielen die Reisekosten ins Ausland eine besondere Rolle. Dem trägt das Gesetz Rechnung. Zusätzlich kannst du einen Zuschlag zu den Reisekosten erhalten, und zwar für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro pro Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. Insgesamt kann die Fröderung also bis zu 1.000 Euro betragen
Für welchen Zeitraum gibt es Auslands-BAföG?
Die Förderhöhe hängt von der tatsächlichen Dauer deines Schulaufenthaltes im Ausland ab. Mindestdauer für eine Förderung durch BAfög sind sechs Monate. Der Schüleraustausch dauert auch bei Jahresprogrammen normalerweise nur 10 Monate. Dieser Zeitraum ist höchstens förderfähig.
Abzug für Einkommen und Vermögen
BAföG dient zur Förderung einer Ausbildung, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Daher werden Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und der Eltern angerechnet und im Ergebnis abgezogen, sofern die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Was gilt als "Einkommen"?
Einkommen ist ein nach den Regeln des BAföG berechneter monatlicher Betrag. Wichtig für den Schüleraustausch: Als Einkommen zu berücksichtigen sind ggf. auch Stipendien. Nicht einkommensteuerpflichtige begabungs- und leistungsabhängige Stipendien sind allerdings bis zu einem Gesamtbetrag, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht, von vornherein von der Anrechnung ausgenommen
Einkommens-Anrechnung
Die Regelungen sind sehr kompliziert. Der genaue Betrag wird daher im Antragsverfahren vom BAföG-Amt ermittelt. Zur Orientierung hier die wichtigsten Punkte:
- Einkommen des Auszubildenden wird angerechnet. Das wird die meisten Schüler/innen aber kaum treffen.
- Einkommen der Eltern wir angerechnet, je nach Einkunftsart und Famileinsituation, zB. die Anzahl der Kinder
- Eigenes Vermögen der Auszubildenden ist ab einem bestimmten Volumen für die Ausbildung einzusetzen
- Viele Sonderregelungen erhöhen die effektiven Freigrenzen erheblich
Das Auslands-BAföG für den Schüleraustausch ist ein Zuschuss
Du bekommst das Auslands-BAföG in voller Höhe als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.
Wo kann man Auslands-BAföG für den Schüleraustausch beantragen?
Für die Beantragung und Auszahlung sind die Auslands-BAföG-Ämter zuständig. Dies sind die Schulbehörden und Studierendenwerke in Deutschland, die sich jeweils auf einzelne Gastländer spezialisiert haben. So ist für den Schüleraustausch nach USA das Studierendenwerk Hamburg in Hamburg zuständig.
Weitere Informationen zum Auslands-BAföG findet du unter www.bafög.de

