BAföG für den Schüleraustausch
BAföG als Förderung für Studenten - in diesem Sinne hat wohl jeder schon einmal davon gehört. Weniger bekannt ist: Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt die Bundesregierung in recht umfangreicher Weise die Ausbildung junger Menschen auch darüber hinaus mit einem finanziellen Zuschuss. Für den Schüleraustausch ist wichtig zu wissen:
- BAföG gibt es auch für Schulaufenthalte im Ausland
- BAföG gibt es für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamt- und Fachoberschulen.
- Der Schulraufenthalt im Ausland muss mindestens sechs Monate (bis ein Jahr) dauern und in der gymnasialen Oberstufe stattfinden
- Die Förderung hängt nicht von einer bestimmten Befähigung ab. Vorausgesetzt wird nur, dass die Leistungen für die Ausbildung ausreichend sind
- Der Förderbetrag hängt vom Einkommen der Eltern bzw. der Familie ab. Zusätzlich zu einer monatlichen Förderung ist auch eine Reisekostenzulage bis 1.000 Euro möglich
- Bei der Einkommensberechnung ist auch das eigene Einkommen / Vermögen des Schülers zu berücksichtigen
- Stipendien bis zu einer Höhe von 300 Euro monatlich werden nicht auf die Förderung angerechnet
- Die Förderbeträge müssen nicht zurückgezahlt werden
- Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig
- Für Auslandsaufenthalte muss der Antrag mindestens sechs Monate vorab gestellt werden.
Unser Tipp: In jedem Falle solltest du klären, ob du BAfög bekommen kannst. Einzelheiten zum Gesetz und Merkblätter gibt es bei der Bundesregierung.