BAföG für den Schüleraustausch

BAföG als Förderung für Studenten - in diesem Sinne hat wohl jeder schon einmal davon gehört. Weniger bekannt ist: Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt die Bundesregierung in recht umfangreicher Weise die Ausbildung junger Menschen auch darüber hinaus mit einem finanziellen Zuschuss. Für den Schüleraustausch ist wichtig zu wissen:

  1. BAföG gibt es auch für Schulaufenthalte im Ausland
  2. BAföG gibt es für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamt- und Fachoberschulen.
  3. Der Schulraufenthalt im Ausland muss mindestens sechs Monate (bis ein Jahr) dauern und in der gymnasialen Oberstufe stattfinden
  4. Die Förderung hängt nicht von einer bestimmten Befähigung ab. Vorausgesetzt wird nur, dass die Leistungen für die Ausbildung ausreichend sind
  5. Der Förderbetrag hängt vom Einkommen der Eltern bzw. der Familie ab. Zusätzlich zu einer monatlichen Förderung ist auch eine Reisekostenzulage bis 1.000 Euro möglich
  6. Bei der Einkommensberechnung ist auch das eigene Einkommen / Vermögen des Schülers zu berücksichtigen
  7. Stipendien bis zu einer Höhe von 300 Euro monatlich werden nicht auf die Förderung angerechnet
  8. Die Förderbeträge müssen nicht zurückgezahlt werden
  9. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig
  10. Für Auslandsaufenthalte muss der Antrag mindestens sechs Monate vorab gestellt werden.

Unser Tipp: In jedem Falle solltest du klären, ob du BAfög bekommen kannst. Einzelheiten zum Gesetz und Merkblätter gibt es bei der Bundesregierung.