Das Auslandsjahr in den USA: Die Visa für Schüleraustausch und Gap Year

Für den Auslandsaufenthalt in den USA ist das jeweils passende Visum erforderlich – Die verschiedenen USA-Aufenthalte und die Visa

Junge Leute, die ihr Auslandsjahr in den USA planen, müssen wissen, dass sie für die Einreise und den Aufenthalt in den USA eine Einreisegenehmigung benötigen. Grundsätzlich ist dafür ein Visum die Voraussetzung. Die Regierung der USA hat dafür feste Verfahren und Fristen festgelegt und verschiedene Visa-Kategorien definiert. Die Bedingungen der verschiedenen Visa sind auch wichtig, weil sie die Ausgestaltung der jeweiligen USA-Aufenthalte bestimmen.

Visa und Einreisegenehmigungen für USA Aufenthalte

Für die Auslandsaufenthalte junger Leute sind unterschiedliche Visa erforderlich, je nach dem Zweck des USA-Aufenthaltes. Generell gilt: Es handelt sich um Visa, die nur zu einem befristeten Aufenthalt in den USA berechtigen, nicht zur Einwanderung in die Vereinigten Staaten.

Bei den Regelungen zur Einreise in die USA ist den Amerikanern wichtig, dass nur berechtigte Personen in die USA kommen, dass die von ihnen genannten Reisezwecke korrekt sind, dass sie ihren Lebensunterhalt in den USA aus eigenen Mitteln bestreiten und dass sie die USA nach der genehmigten Aufenthaltsdauer wieder verlassen und dafür auch über die notwendigen Mittel verfügen. Dafür gibt es detaillierte Regelungen und es gilt der Grundsatz, dass der US-Beamte an der Grenzkontrolle die letzte Entscheidung hat, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das nicht der Fall oder auch nur zweifelhaft, kann er die Reisenden abweisen; das kommt täglich vor. Daher sollten die vorgegebenen Abläufe und Voraussetzungen für die Einreisegenehmigungen penibel beachtet werden.

Schüleraustausch USA an öffentlichen High Schools mit dem J-1 Visum

Für den Schüleraustausch in den USA ist das J-1Visum (J-1 Exchange Visitor Visa) der Standard. Die Regelungen dieses Visums haben dazu beigetragen, dass das Austauschprogramm „USA Classic High School“ wie folgt ausgestaltet ist: Die Schüler/innen werden während ihres USA-Aufenthaltes von einer US-Austauschorganisation betreut, die von der US-Regierung lizensiert ist. Für die US-Regierung fungiert die US-Austauschorganisation als “Sponsor“ (Bürge) für den Gast. Die Schüler/innen besuchen eine staatliche High School und wohnen in einer Gastfamilie in der Nähe. Beides wird den Schüler/innen von der US-Austauschorganisation vermittelt. Der Schulbesuch ist seitens des Staates für die Gastschüler/innen kostenfrei gestellt. Für die Unterbringung und die Verpflegung muss die Gastfamilie aufkommen. Eine weitere Rahmenbedingung ist für die Austauschschüler/innen wichtig: Die Begrenzung des Aufenthaltes auf ein Jahr und die Vorgabe für das Alter: Bei Einreise müssen die jungen Leute zwischen 15 und 18,5 Jahre alt sein. Üblicherweise behalten sich die US-Austauschorganisationen vor auszusuchen, in welche Region der USA, an welche High School und in welche Gastfamilie die Schüler/innen vermittelt werden.

Schüleraustausch USA an öffentlichen High Schools mit Staatenwahl mit dem J-1 Visum

Teilweise bieten die Austauschorganisationen an, dass die Schüler am „USA Classic High School Programm“ teilnehmen und trotzdem den US Bundesstaat oder die Region auswählen dürfen. Dafür erheben sie einen Zuschlag zum Programmpreis. Die Vorgaben der Regierung für das J-1 Visum gelten aber unverändert.

Schüleraustausch USA an privaten High Schools mit dem F1 Visum

Das F-1 Visum ist für ein Studium an einer amerikanischen Universität bzw. einem College oder Besuch einer Sprachschule bzw. anderen Bildungseinrichtung gedacht. Daher findet es im Bereich des High School-Aufenthalten dann Anwendung, wenn die Voraussetzungen des J-1 Visums nicht erfüllt sind. Das sind Schulaufenthalte an privaten High Schools. Das betrifft die Austauschprogramme wird unter dem Titel „USA Select High School Programm“ und "USA Internate Programm". Wesentliche Unterschiede für die Schüler/innen sind: Die Altersrestriktionen gelten nicht, im Rahmen der Angebote der High Schools ist alles möglich. Als Unterkunft kommt neben der Gastfamilie auch ein Internat in Betracht (im Internate Programm). Für Schulbesuch und Unterbringung werden Kosten berechnet. Vorteile sind die bessere Ausstattung der Schulen, ihr größeres Fächerangebot und dass die Schüler/innen die High School normalerweise selbst aussuchen können.

Schüleraustausch USA mit dem Visa Waiver Program

Im Rahmen von Kurzzeit-Aufenthalten für wenige Wochen an einer High School in den USA wird dann kein Visum benötigt, wenn der USA-Aufenthalt in den Grenzen des Visa Waiver Program bleibt. Diese Programme werden von den Austauschorganisationen als „USA Guest Program“ angeboten.

Au Pair Aufenthalt in den USA mit dem J-1 Visum

Wer als Au Pair in die USA gehen will, benötigt dafür ein J-1 Visum, das man nach Prüfung und Annahme durch eine anerkannte Au Pair-Agentur bekommen kann. Die Au Pairs werden während ihres USA-Aufenthaltes von einer Agentur betreut, die von der US-Regierung lizensiert ist. Für die US-Regierung fungiert die US-Austauschorganisation als “Sponsor“ (Bürge) für den Gast. Die Agentur ist auch für die Vermittlung der Gastfamilie verantwortlich.

Praktikum in den USA mit dem J-1 Visum

Ein Praktikum in den USA erfordert das J-1 Visum. Das gilt sowohl für bezahlte als auch für unbezahlte Praktika. Für das Visum wird ein amerikanischer „Sponsor“ benötigt. Daher gibt es auch hier die Agenturen und die Austauschorganisationen, die das Visum ermöglichen. Für das Visum gelten hier mehrere Voraussetzungen. Dazu zählt, dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss, gute Englischkenntnisse mitbringt, eine Auslandskrankienversicherung, den unterschriebenen Praktikumsvertrag und die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt in den USA und die Rückreise besitzt.

Sprachkurse in den USA mit dem Visa Waiver Program

Für einen Sprachkurs benötigt man kein Visum, sofern die Rahmenbedingungen des „Visa Waiver Program“ erfüllt sind. Das bedeutet, dass die besuchten Sprachkurse nicht Teil eines Studiums sind, damit kein akademisches Zertifikat verbunden wird, dass die Kurse nicht mehr als 18 Wochenstunden umfassen und dass der gesamte Aufenthalt in den USA nicht länger als 90 Tage dauert. Dann kann man mittels der online-Anmeldung über „ESTA“ (Electronic System For Travel Authorization) die Einreisegenehmigung bekommen. Ob die Bedingungen des Visa Waiver Program erfüllbar sind, sollte vorab mit der Sprachschule geklärt werden.

Sprachkurse in den USA mit dem F-1 oder dem M-1 Visum

Wenn der Sprachkurs in den USA über die Rahmenbedingungen des „Visa Waiver Program“ hinausgehen soll, ist ein Visum erforderlich. Je nach dem Typ der Bildungseinrichtung kommen zwei Visa-Kategorien in Betracht: Das F-1 Visum oder das M-1 Visum. Was im Einzelfall zutrifft, ist vorab mit der Sprachschule zu klären.

Studieren in den USA mit dem F-1 Visum

F-1 Visa ermöglichen den Besuch einer akademischen / wissenschaftlichen Bildungseinrichtung in den USA, beispielsweise eine Universität oder ein College.

Die Beantragung des Visums für die USA

Die Beantragung der Visa J-1, F-1 und M-1 erfolgt in den US Konsulaten in Berlin, in Frankfurt oder in München. Dafür muss man dort persönlich erscheinen, sofern man zwischen 14 und 79 Jahre alt ist. Die für das jeweilige Visum erforderlichen Unterlagen sind dazu mitzubringen. Wichtig zu wissen: Eine Aussage, wie lange eine Visum-Beantragung für die USA dauert, ist nur schwer möglich. Die Bearbeitungszeiten können je nach Visum von zwei bis drei Wochen bis zu mehreren Monaten schwanken.